Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten (DSB)?

Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernennen, wenn das Unternehmen

  • eine öffentliche Aufsichtsbehörde ist,
  • regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeitet,
  • in großem Umfang sensible personenbezogene Daten verarbeitet.

Wenn Sie keine dieser Tätigkeiten ausüben, müssen Sie keinen DSB ernennen.