Organisationen, die außerhalb der EU tätig sind und EU-Bürger beschäftigen.

Organisationen, die außerhalb der Europäischen Union tätig sind, aber EU-Bürger beschäftigen, müssen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung einhalten. Das bedeutet, dass die EU-Bürger ihre Rechte gemäß der DSGVO wahrnehmen können, auch wenn das Unternehmen keine Geschäfte innerhalb der EU tätigt.