Kann die betroffene Person ihre Einwilligung widerrufen?

Gemäß der DSGVO kann die betroffene Person ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung gilt jedoch nur für die zukünftige Verarbeitung personenbezogener Daten, nicht für Daten, die bereits verarbeitet wurden. Wenn die erhaltene Einwilligung nicht den Anforderungen der DSGVO entspricht, muss die Einwilligung erneut eingeholt werden.

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