Die DSGVO ist eine Verordnung, was bedeutet, dass die Verordnung als solche in Kraft getreten ist. Daher haben die Verordnungen in jedem Mitgliedsstaat verbindliche rechtliche Wirkung. Richtlinie hingegen bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten entscheiden können, wie sie die in der Richtlinie festgelegten Ziele erreichen und in nationales Recht umsetzen wollen.